 Der größte Teil der Flächen der Bundesrepublik ist baulich durchorganisiert. Die Flächen sind kartographiert, mit Eigenschaften versehen, markiert, systematisiert. Nichts wird dem Zufall überlassen, ausser dass, was noch nicht beachtet wurde. Es gibt Gesetze, wer was organisieren darf und muss, wer Verantwortung trägt, wie Verantwortung teilweise weitergegeben werden kann und was erlaubt ist und was nicht.
Die Gemeinde besitzt oder erwirbt Grundstücke und ist damit der Eigentümer der Grundstücke. Die Gemeinde erwirbt zum Beispiel ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück. Um es als Bauland ausweisen zu können, wird eine Bauleitplanung durchgeführt und die Erschließung der Grundstücke organisiert.
Bauleitplanung heißt, dass die Gemeinde einen Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan erstellt, die Nutzung der Grundstücke vorbereitet und leitet und den Beschluß zur Bauleitplanung auch ortsüblich bekannt macht.
Der Flächennutzungsplan ist ein grundlegendes Werk, das in vielen Städten und gemeinden auch käuflich erworben werden kann. Neben Bauflächen und Baugebieten werden Verkehrswege, Grün- und landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Bei jeder Änderung oder Erstellung ist der Bürger durch „vorgezogene Bürgerbeteiligung“ daran zu beteiligen. Schon Vorentwürfe müssen in eine Diskussion gehen. Desweiteren werden im Flächennutzungsplan übergeordnete Pläne z.B. der Regionalplanung der Länder umgesetzt. Aus dem Flächennutzungsplan wird der konkretere Bebauungsplan entwickelt.
Es gibt einfache und qualifizierte Bebauungspläne, die dem Eigentümer der Grundstücke Baurechte verschaffen. Den qualifizierten Bebauungsplan unterscheidet vom einfachen, dass er z.B. zusätzlich Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und Verkehrsflächen enthält. Bebauungspläne sind zeichnerisch-graphisch und besitzen einen "Begründungstext", der auch schon mal 50 Seiten umfassen kann.
Grundstücke werden durch die Bauleitplanung der Gemeinde in ihrer Bedeutung transformiert. Wohnbauflächen oder gewerbliche Bauflächen entstehen z.B. auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kann auf der rechtlichen Grundlage des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in die Bauleitplanung eingegriffen werden. Diese Regelung geht bei der Bauleitplanung als einem Eingriff in Natur und Landschaft aus. Baugebiete können somit unter Beachtung der Natur ausgewiesen werden, was gerade zum Schutz von Auen als natürlichen Überflutungsgebieten wichtig sein kann.
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